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Zwangsverpflichtung von medizinischem Fachpersonal – notwendig oder überzogen?

In Bayern ist mit dem Notfallplan Corona seit Ende März in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Versorgungsarzt vom Landrat oder Oberbürgermeister einzusetzen. Dem Versorgungsarzt wird dabei ein Arbeitsstab zugeordnet. Auch die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns sind zur Kooperation mit diesen Versorgungsärzten verpflichtet. In NRW hingegen sollen
Behörden Menschen mit medizinischem Fachwissen zum Einsatz verpflichten und notwendiges Material requirieren können. So das Epidemie-Gesetz.

Neben Zuspruch regt sich Widerstand

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betont, dass die ambulante Arztversorgung im aktuellen Katastrophenfall in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt mit diesen Maßnahmen sichergestellt werden soll. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) stimmt dem Vorgehen der Staatsregierung grundsätzlich zu. Zuständigkeiten und Prozesse sind aus Sicht der KVB in dem sich zuspitzenden Coronavirus-Krisenszenario von entscheidender Bedeutung. „Es ist jetzt nicht an der Zeit, um über Kompetenzen und grundsätzliche Regularien in unserem Gesundheitssystem zu diskutieren. Der derzeitige Katastrophenfall stellt eine absolute Ausnahmesituation dar, die nur mit Bündelung aller Kräfte bewältigt werden kann“, betont der Vorstand der KVB.

Jedoch verweist der Vorstand der KVB darauf, dass die Zwangsrekrutierung der Freiwilligkeit und dem Engagement der Ärzte widerspricht. Diese haben sich mit „allen zur Verfügung stehenden Mitteln eingebracht“. Die verordneten Maßnahmen hingegen sprächen weder von Würdigung der Leistungen noch von Vertrauen. Der KVB hofft jedoch, dass der anhaltende Engpass von Schutzmaterialien in Kliniken oder Praxen durch die von der Bayerischen Staatsregierung erlassene Regulierung ein Ende findet.

Und es geht um mehr

Scharfe Worte äußert der Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI), Prof. Dr. Hans Martin Hoffmeister: „Die neuen Maßnahmen einiger Landesregierungen erwecken jetzt den Eindruck, eigenes Versagen durch politischen Aktionismus kaschieren zu wollen.“ Auch Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ), betont, dass es nicht an Engagement, sondern an Schutzausrüstungen mangle: „Zwang zerstört die hohe intrinsische Motivation von Ärzten und Pflegepersonal. Und eine Behandlungspflicht ohne Schutz wäre Körperverletzung an den medizinischen Fachberufen – ein absolutes Unding“. Lösungen von der Politik werden gefordert. Dass Fachärzte für Intensivmedizin fehlen, schildert Michael Krakau, stellvertretender Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP. Der FÄ-Chef betont zudem, dass es fatal war, ärztliche Ressourcen abzubauen. Es wird nun versucht, „die jahrzehntelangen Versäumnisse der Gesundheitspolitik aufzufangen“, moniert der Marburger Bund NRW-RLP.

So ist Martin Dichter, Vorsitzender des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest, mit seiner Meinung nicht allein. Für ihn ist die Bereitstellung ausreichender Schutzmaterialien, nicht die Zwangsrekrutierung von Personal ohne Materialien zum Selbstschutz, die entscheidende Aufgabe der Landesregierung in NRW.

Der Notfallplan bleibt in Bayern voraussichtlich bis zum 19. April in Kraft. Das Epidemie-Gesetz in NRW hingegen muss warten. Am 6. April werden hier zunächst die Sachverständigen angehört. 

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